Satzung

Satzung des Alumni des Förderkollegs der Stiftung für die Wissenschaft e.V. 

§1
Name, Sitz und Geschäftsjahr 

Der Verein führt den Namen „Alumni des Förderkollegs der Stiftung für die Wissenschaft e.V.“. Er ist der Verein der ehemaligen Kollegiaten des Förderkollegs der Stiftung für die Wissenschaft der Sparkassen- Finanzgruppe. 

Der Sitz des Vereins ist Mönchengladbach und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

§2
Ziele und Aufgaben des Vereins 

Der Zweck des Vereins ist die Fortführung, Pflege und der Ausbau des Netzwerkes der aktuellen sowie ehemaligen Kollegiaten des Förderkollegs der Stiftung für die Wissenschaft. 

Der Verein soll seine Ressourcen und Mittel dazu verwenden, sowohl das Netzwerk der ehemaligen Kollegiaten zu fördern als auch nach eigenem Ermessen die aktiven Kollegiaten des Förderkollegs der Stiftung für die Wissenschaft finanziell, personell und ideell zu unterstützen. 

Das gesamte Handeln des Vereins soll unter dem Gedanken des freundschaftlich und beruflich verbundenen Netzwerkes aller ehemaliger und aktueller Kollegiaten des Förderkollegs der Stiftung für die Wissenschaft stehen. 

In der Ausgestaltung dieses Vereinszweckes ist der geschäftsführende Vorstand im Rahmen seines Mandats frei. 

Alle oben genannten Ziele und Aufgaben gelten uneingeschränkt auch für die ehemaligen Stipendiaten des Förderkollegs der Eberle-Butschkau-Stiftung. 

§3
Mitgliedschaft 

Der Verein hat ordentliche und Ehrenmitglieder. 

Ordentliches Mitglied kann jeder ehemalige Kollegiat des Förderkollegs der Stiftung für die Wissenschaft oder der Eberle-Butschkau-Stiftung werden, der die Ziele des Vereins billigt und sich verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich oder auch in digitaler Form, z.B. über die Vereins-Homepage beim Vorstand einzureichen. 

Ehrenmitglieder können auf Vorschlag durch Beschluss des Vorstandes ernannt werden. Sie haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder; die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages besteht für Sie nicht. Ehrenmitglieder können nur natürliche Personen sein. 

§4
Rechte und Pflichten der Mitglieder 

Die Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, dort Redebeiträge zu leisten und Anträge zu stellen. Sie üben das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht aus. Das passive Wahlrecht ist auf die ordentlichen Mitglieder beschränkt. 

Die Mitgliederversammlung erlässt eine Beitragsordnung, die die Höhe der jährlich zu zahlenden Beiträge regelt. Der Mitgliedsbeitrag ist mit Beginn des Geschäftsjahres fällig. Bei Eintritt in den Verein während eines Geschäftsjahres kann der Beitrag anteilig geleistet werden. Die Entrichtung des Beitrages ist zwingend an die Erteilung eines Lastschriftauftrages gebunden. 

§5
Dauer der Mitgliedschaft 

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, freiwilligem Austritt oder Ausschluss. Der Austritt muss in geeigneter Form (Mail, Brief, o.ä.) dem Vorstand mitgeteilt werden. Der Austritt erfolgt nach Bestätigung durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung. Anteilige Jahresbeiträge werden nicht zurückerstattet oder eingefordert. 

Der Ausschluss kann vom Vorstand beschlossen werden, wenn grobe Vergehen gegen die Vereinszwecke, unehrenhaftes Betragen oder Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte vorliegen oder wenn das Mitglied den Mitgliedsbeitrag nicht entrichtet hat. 

§6
Verwendung von Mitteln 

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Der Vorstand ist berechtigt, Vereinsmitgliedern Aufwendungen zu erstatten. Ein entsprechender Nachweis über entstandene Aufwendungen ist vom Mitglied beizubringen. 

§7
Organe 

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. 

§8
Mitgliederversammlung 

In der Regel findet jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der alle Mitglieder vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen einzuladen sind. Die Mitgliederversammlung ist schriftlich einzuberufen. Eine Einladung auf elektronischem Wege (Email) gilt als gleichwertig. Die Versammlung wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden geleitet. Die Mitgliederversammlung kann auch digital oder hybrid, d.h. im Wege der Bild- und Tonübertragung, stattfinden, sodass die Mitglieder, ohne Anwesenheit vor Ort und ohne einen Vertreter teilnehmen können und ihr Stimmrecht im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. 

Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: 

● Wahl des Vorstandes; 

● Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes; 

● Entlastung des Vorstandes; 

● Erlass der Beitragsordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist; 

● Beschlussfassung über Satzungsänderungen; 

● Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins. 

Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Vorsitzenden zu unterschreiben ist. Sind bei einer Wahl mehrere Personen gleichzeitig zu wählen, ist Blockwahl zulässig. Eine Blockwahl ist nur auf Beschluss der Mitgliederversammlung und nur dann zulässig, wenn sich maximal so viele Personen zur Wahl stellen, wie auch zu wählen sind. Bei der Blockwahl hat jedes Mitglied nur eine Stimme, so dass nur entweder alle Bewerber gemeinsam gewählt werden können oder ihnen insgesamt die Stimme versagt werden kann. 

Für die Blockwahl gelten die Regelungen zur Beschlussfassung im Übrigen entsprechend. 

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist, oder wenn die Einberufung von einem Viertel der Mitglieder unter Angabe von Gründen gegenüber dem Vorstand verlangt wird. 

§9
Vorstand 

Der Vorstand besteht aus einem geschäftsführenden Vorstand, gebildet aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Schatzmeister. Dieser bildet den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. 

Die Mitgliederversammlung kann ergänzend hierzu einen bis zu fünf Mitglieder umfassenden erweiterten Vorstand berufen. An den Vorstandssitzungen nehmen der geschäftsführende und der erweiterte Vorstand teil. 

Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. 

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn zwei der drei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands anwesend sind. Das Stimmrecht eines Vorstandsmitglieds kann in Verhinderungsfällen per Vollmacht auf ein anderes Vorstandsmitglied übertragen werden. Der Vorstand trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, wobei dem Vorsitzenden in Pattsituationen ein Doppelstimmrecht zusteht. 

Der geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins; ihm obliegt die Verwaltung und Verwendung der Vereinsmittel. Seine Tätigkeit ist ehrenamtlich. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands jeweils einzeln vertreten. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. 

Die Beschlüsse der Vorstandssitzungen sind zu protokollieren. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. 

§10
Beirat 

Der Vorstand kann die Bildung eines Beirates beschließen. Mitglied des Beirats können herausragende, natürliche Personen aus der Wirtschaft und Wissenschaft sein, die sich den Zwecken des Vereins verbunden fühlen. 

Die Beiratsmitglieder sind nicht gleichzeitig Mitglieder des Vereins. Eine Verpflichtung zur Leistung des Mitgliedsbeitrages besteht nicht. Der Beirat hat eine beratende Funktion für den Vorstand. Der Beirat und seine Mitglieder haben keine Stimm- oder Vertretungsrechte. 

§11
Auflösung des Vereins 

Die Auflösung des Vereins kann nur von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. 

Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vereinsvermögen dem Förderkolleg der Stiftung für die Wissenschaft zu. 

Mönchengladbach, den 26.07.2022 

gez. der Vorstand des Alumni des Förderkollegs der Stiftung für die Wissenschaft e.V.